Euthanasie

Gestern Abend haben meine Frau und ich das ein oder andere diskutiert und
dabei kamen wir auch auf Euthanasie zu sprechen. Zu diesem sensiblen Thema
über die Wahl zwischen Leben und Tod habe ich ihr gesagt:
"Lass mich bitte nicht in einem solchen Zustand leben, von Maschinen
abhängig und aus einer Flasche mit Flüssignahrung versorgt. Wenn du mich in
diesem Zustand siehst, schalte bitte die Maschinen ab die mich am Leben
erhalten."

Kommentarlos ist Sie aufgestanden, hat zuerst den Fernseher und dann den PC
ausgeschaltet, danach hat sie mein Bier weggeschüttet.

**Die blöde Kuh!**
http://www.esoterikforum.at/forum/showthread.php?t=70004

Künstliche Ernährung von US-Komapatientin eingestellt

Washington (dpa) - Das über siebenjährige Tauziehen um Leben oder Tod einer Komapatientin im US-Bundesstaat Florida hat sich dramatisch zugespitzt. Die künstliche Ernährung der 41-jährigen Terri Schiavo wurde auf Gerichtsanordnung eingestellt. Zuvor war der Kongress mit einem bisher einmaligen Schritt zur Rettung der hirngeschädigten Frau gescheitert. Die seit 15 Jahren im Koma liegende Patientin könnte nun in ein bis zwei Wochen sterben. Terri Schiavo liegt in einem Wachkoma: Sie öffnet ihre Augen und gibt Laute von sich.
Quelle: http://www.ez-online.de/ueberregional/newsticker/Artikel1012...

http://www.terrisfight.org/

Chronik 25. Februar 2005, 22:20
USA: Terri Schiavo darf weitere drei Wochen leben

Richter verlängerte am Freitag das Schickals der bekanntesten Wachkomapatientin" der Welt - Unterstützung für Terri durch Governor Jeb Bush, Randall Terry und Kardinal Renato Martino

USA (www.kath.net)
Ein US-Richter in Florida hat am Freitag das Leben der Wachkoma-Patientin Terri Schiavo aus Florida erneut um drei Wochen "verlängert". Terri liegt seit Jahren im Wachkoma. Ihr Mann Michael möchte erreichen, dass bei der schwer hirngeschädigte Frau die künstliche Ernährung abgestellt wird. Dies würde den sicheren Tod für Terri Schiavo bedeuten. Die Eltern der Frau sind strikt gegen die Abschaltung der Geräte und führen seit Jahren eine erbitterten juristischen Kampf gegen den Schwiegersohn um das Leben der Tochter. In einem öffentlichten Brief teilte der Vater von Terri mit, dass seine Tochter weder gehirntod sei noch im Koma liege.

Unterstützung bekommen die Eltern jetzt von Jeb Bush, dem Governor von Florida. "Ich möchte alle zur Verfügung stehenden Mittel prüfen, Terri Schiavo am Leben zu erhalten", betonte Bush laut US-Medienberichten. Auch der bekannte Pro-Life-Aktivist Randall Terry hat der Familie Schindler, den Eltern von Terri, Unterstützung zugesagt und organisiert vor dem Pflegeheim der Patientin Kundgebungen. Mit Protestbriefen und verschiedenen Aktionen möchte er das Leben von Terri retten.

Diese Woche hat auch Kardinal Renato Martino, der Präsident des Päpstlichen Rates Gerechtigkeit und Frieden, Stellung genommen. Im Interview mit "Radio Vatikan" betonte er: "Wenn es Herrn Schiavo tatsächlich gelingt, auf legalem Weg den Tod seiner Frau zu erwirken, dann wäre das nicht nur an sich schrecklich, sondern auch ein großer Schritt hin zur Legaliserung der Euthanasie in den USA. Denn Richterentscheide spielen in den Vereinigten Staaten für die künftige Gesetzgebung eine große Rolle. Un da möchte ich noch einmal daran erinnern, was der Heilige Vater jüngst der Päpstlichen Akademie für das Leben gegenüber betont hat: Unter Qualität des Lebens darf man nicht wirtschaftlichen Nutzen, Schönheit oder Gesundheit verstehen, sondern die Würde des menschlichen Wesens, das Gott nach seinem Abbild geschaffen hat. Niemand kann darüber richten als Gott selbst."
Quelle: http://www.kath.net/detail.php?id=9821

Euthanasie an Kindern
Zur Initialzündung der "Euthanasie" während der Zeit des Dritten Reiches wurde am 25. Juli 1939 der Fall "Kind K." (Gerhard Kretschmar, blind, ohne linken Unterarm und mit nur einem Bein).

Das Todesdatum des Kindes markiert einen entscheidenden Wendepunkt in dem Entscheidungsprozeß zur Ausführung des "Euthanasie"-Programms. Die Eltern des Kindes hatten sich mit einem Gesuch um einen "Gnadentod" an die NS Organisation "Kraft durch Freude" (KdF) gewandt. Sie begründeten ihr Anliegen damit, dass ihr Kind würde nach Auskunft des Arztes Catel (Leipzig) nie "normal" sein würde und das Leben solcher "Wesen" überdies wertlos sei.

Der Begleitarzt Hitlers, Brandt, veranlasste den Mord des Kindes durch "Einschläferung". Hitler befahl anschließend, dass in vergleichbaren Fällen ebenso zu verfahren sei. Dieser in Form eines Geheimerlasses erfolgte Befehl Hitlers ist die einzige "Rechtsgrundlage", auf deren Basis in den Jahren 1939-45 "Euthanasie" praktiziert wurde. Der von Hitlers Leibarzt Morell initiierte Entwurf eines Sterbehilfe Gesetzes, der im Frühjahr 1940 in der KdF ausgearbeitet wurde, stieß auf Hitlers Ablehnung. Eine gesetzliche Grundlage für die im Nationalsozialismus praktizierte "Euthanasie" hat es daher zu keiner Zeit gegeben. Nach dem Strafgesetzbuch war aktive Sterbehilfe sogar verboten.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_der_Euthanasie

Kriegsausbruch und Euthanasie:
Neue Forschungsergebnisse zum „Knauer Kind“ im Jahre 1939

von Ulf Schmidt
University of Oxford

Obgleich es an einer umfangreichen wissenschaftlichen Literatur über das sogenannte ‘Euthanasieprogramm’, der Vernichtung von körperlich und geistig behinderten Kindern und Erwachsenen, nicht mangelt, liegt der genaue zeitliche Beginn dieses ersten Tötungsprogrammes der Nationalsozialisten mehr oder minder im Nebulösen. Das ‘Euthanasieprogramm’ wurde zentral unter dem Codewort ‘Aktion T-4’ in Berlin aus der Tiergartenstraße 4 heraus organisiert, um die Beteiligung der Kanzlei des Führers (KdF) geheim zu halten. Es begann mit der Ermordung der wehrlosesten Mitglieder der Gesellschaft: mit Kindern.1 Bis vor kurzem haben Historiker sich hauptsächlich auf die Nachkriegsaussagen der Beteiligten des Programmes gestützt, um den genauen Zeitpunkt und die Zusammenhänge zu analysieren, in denen das erste Kind ermordet wurde. Außerdem sollte geklärt werden, inwieweit die Tötung dieses Kind die Entscheidung von Hitler ausgelöst bzw. beeinflußt haben könnte, seinen Begleitarzt Karl Brandt sowie den Leiter der KdF Philipp Bouhler mit der Durchführung des Tötungsprogrammes zu beauftragen.

Der vorliegende Artikel versucht den Zeitpunkt, zu dem mit der Ausführung des ‘Euthanasieprogrammes’, dem aktiven Töten, begonnen wurde, chronologisch besser zu fassen und einige der sich widersprechenden Aussagen von Angeklagten und Zeugen zu klären.2 Insbesondere soll versucht werden, den zeitlichen Zusammenhang zwischen dem Kriegsausbruch im September 1939 und der Durchführung des ‘Euthanasieprogrammes’ stärker herauszuarbeiten, als dies bisher in der Literatur geschehen ist. Die ideologischen, politischen und medizin-ethischen Ursprünge des ‘Euthanasieprogrammes’ sind äußerst komplex und können in diesem kurzen Artikel nicht Gegenstand der Diskussion sein.3 Auf keinen Fall möchte der Artikel die vollkommen abwegige Vermutung entstehen lassen, das ‘Euthanasiprogramm’ sei an einem bestimmten Tag oder in einem bestimmten Monat, quasi aus dem Nichts heraus, begonnen worden. Eine solche Sichtweise auf das Tötungsprogramm würde die jahrzehntelange Befürwortung derartiger eugenischer Maßnahmen von Ärzten, Juristen und anderen gesellschaftlichen Eliten sowie dessen tiefe ideologische und politische Verwurzelung im Rahmen der NS-Rassenhygiene übersehen.

Nach Angaben der Beteiligten wurde das ‘Euthanasieprogramm’ durch das sogenannte ‘Knauer Kind’ ausgelöst, dessen Eltern sich an die KdF gewandt hatten, mit der Hoffnung, ihr schwer behindertes Kind einschläfern lassen zu können. Obwohl einige der Aussagen bezüglich des genauen Zeitpunktes und der Umstände des Falles voneinander abwichen, haben Historiker in der Vergangenheit die Existenz des ‘Knauer Kindes’ niemals angezweifelt. Ferner stimmten sie mit dem ungefähren Zeitpunkt überein, wann das Kind angeblich getötet worden sei.4 Im Nürnberger Ärzteprozeß von 1946/47 sagte der Hauptangeklagte Karl Brandt hinsichtlich der Umstände, in denen das ‘Knauer Kind’ getötet wurde, folgendes aus:

„[Brandt]: Ich selbst kenne ein Gesuch, das im Jahre 1939 dem Führer über seine Adjutantur zugeleitet worden ist. Es handelte sich darum, dass der Vater eines mißgebildeten Kindes sich an den Führer wandte und darum bat, dass diesem Kind oder diesem Wesen das Leben genommen würde. Hitler gab mir seinerzeit den Auftrag, mich dieser Sache anzunehmen und sofort nach Leipzig zu fahren - es hatte sich in Leipzig abgespielt - um dort an Ort und Stelle eine Bestätigung von dem zu finden, was angegeben war. Es handelte sich um ein Kind, das blind geboren war, idiotisch schien und dem außerdem ein Bein und ein Teil eines Armes fehlte. [...]

[Dr. Servatius]: Herr Zeuge, Sie sprachen vom dem Fall Leipzig, von diesem mißgeborenen Kind. Welchen Auftrag hatten Sie von Hitler bekommen?

[Brandt]: Er hat mir den Auftrag gegeben, mit Ärzten, wo dieses Kind in Betreung war, zu sprechen, um festzustellen, ob die Angaben des Vaters richtig sind. Für den Fall, dass sie richtig sind, sollte ich in seinem Namen den Ärzten mitteile, dass sie eine Euthanasie durchführen können. Dabei war es wichtig, dass dies den Eltern gegenüber in einer Form geschehe, dass diese selbst sich zu irgendeinem anderen Zeitpunkt durch diese Euthanasie nicht belastet fühlen könnten. Dass also diese Eltern nicht den Eindruck haben sollten, dass sie an sich den Tod des Kindes veranlasst haben. Es wurde mir weiter aufgetragen zu sagen, dass, wenn diese Ärzte selbst durch diese Massnahmen in irgendein juristisches Verfahren verwickelt würden, im Auftrage Hitlers dafür Sorge getragen würde, dass dies niedergeschlagen wird. Marin Bormann erhielt damals Auftrag, entsprechende Mitteilung an den damaligen Justizminister Gürtner wegen dieses Falles Leipzig zu geben.

[Dr. Servatius]: Was haben die beteiligten Ärzte gesagt?

[Brandt]: Die Ärzte standen auf dem Standpunkt, daß das am Lebenerhalten eines solchen Kindes eigentlich nicht zu rechtfertigen ist. Es wurde darauf hingewiesen, daß es durchaus natürlich ist, dass in Entbindungsanstalten unter Umständen von den Ärzten selbst aus in einem solchen Fall eine Euthanasie gegeben würde, ohne daß man weiter darüber spricht. Irgendein präziser Hinweis ist nicht gegeben worden.“ 5

Die Aussage von Brandt stimmte mit denen anderer Angeklagter und Euthanasieärzte durchaus überein, einschließlich der von Hans Hefelmann, unter dessen organisatorischer Leitung die ‘Kindereuthanasie’ durchgeführt wurde. Im August 1960 sagte Hefelmann vor der Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt am Main aus: „Der vorerwähnte Fall ereignete sich im Jahre 1938; einen genauen Zeitpunkt kann ich nicht mehr nennen. Es handelte sich um das Kind Knauer. Meiner Erinnerung nach fehlten dem Kind Knauer drei Gliedmassen und das Augenlicht“.6 Im November 1960 ergänzte Hefelmann seine Aussage dahingehend, daß er sich „mit Sicherheit erinnern zu können glaube“, daß die KdF auf den Fall aufmerksam gemacht wurde, nachdem die Großmutter des Kindes eine Petition an die Kanzlei gerichtet hatte. Nach Ansicht von Hefelmann muss sich „der Fall Knauer spätestens in den ersten beiden Monaten des Jahres 1939 ereignet haben“.7 Alle Mitarbeiter des Tötungsprogrammes stimmten ferner darin überein, daß der ‘Fall K.’, wie er von einigen der Zeugen genannt wurde, Hitlers Entscheidung beeinflußt habe, Brandt und Bouhler zu autorisieren, in ähnlichen Fällen analog zum ‘Knauer Kind’ zu verfahren. Der genaue Zusammenhang dieses Falles ist insofern von historischer Relevanz.

Leider gelten andere Quellen, die die Sequenz der Ereignisse hätten erhellen können, angeblich als zerstört oder verschollen. Für die KdF existiert im Bundesarchiv in Berlin lediglich eine relevante Akte und dies vermutlich nur deshalb, weil Hefelmann vergaß, sie in den letzten Kriegstagen zu vernichten.8 Auch muß davon ausgegangen werden, daß die spezifischen Patientenakten in der Kinderklinik der Universität Leipzig nach dem Kriege vernichtet wurden.9 Aufgrund dieser mangelnden Quellenlage kamen Historiker bisher zu dem Schluß, daß sich der Fall entweder Ende 1938 oder zu Beginn des Jahres 1939 abgespielt habe und daß ungefähr neun Monate später, nach dem Ende des Polenfeldzuges im September 1939, Brandt und Bouhler mit der Durchführung des ‘Euthanasieprogrammes’ beauftragt wurden. Die Wissenschaftler waren sich außerdem darin einig, daß das Kind ein Junge war sowie blind und körperlich behindert. Diese Darstellung der Ereignisse wurde bis auf wenige Ausnahmen in der Forschung allgemein akzeptiert. Eine Ausnahme bildete das 1975 veröffentlichte Buch Les medicins de la mort von Philippe Aziz, das unter Wissenschaftlern nur wenig Beachtung fand, weil sein Autor die Quellen fiktiv dramatisiert hatte. Da das Buch zudem keinerlei Quellen angibt, bestand so gut wie keine Möglichkeit, die Darstellung von Aziz zu verifizieren oder zu falsifizieren.10 Dennoch erzählte Aziz eine interessante ‘Geschichte’. Zu Beginn des vierten Bandes von Doctors of Death, der englischen Übersetzung von Les medicins de la mort, beschrieb Aziz seinen Besuch bei einer Familie namens ‘Kressler’ in dem sächsischen Dorf Pomßen im April 1973.11

Das Interview mit der Familie ergab nach der Erzählung von Aziz, daß sich der Fall erst im Sommer 1939 ereignet habe und daß Brandt die Familie persönlich in Pomßen aufgesucht hatte, um das Kind zu untersuchen. Die Kresslers scheinen ‘gewöhnliche Deutsche’ gewesen zu sein, die an die NS-Propaganda von einem mächtigen und rassisch gesunden Deutschland glaubten: „Wir waren arm und arbeiteten hart“, berichtete der Vater des Kinder in der Erzählung von Aziz. „Als Hitler an die Macht kam, dachten wir, daß sich die Dinge ändern würden - das Er ein besseres Deutschland erschaffen würde (...) Für uns waren das Dritte Reich nicht die schrecklichen Dinge, die die Geschichtsschreibung daraus gemacht hat. Das Leben war friedlich. Ich arbeitete im Sägewerk und meine Frau erwartete ein Kind“.12 Aber nach Ansicht von Herrn Kressler stellte sich das Kind als ein „Monster“ heraus. Das Kind war blind, ihm fehlte ein Teil seines Arms und eines der Beine war deformiert. Die Kresslers wandten sich zunächst an Professor Werner Catel, den Direktor der Kinderklinik an der Universität Leipzig und später einer der maßgeblichen Mitarbeiter des Tötungsprogrammes. Catel erklärte den Eltern, daß „behinderte Kinder wie dieses nicht weiterleben sollten“ und er deren Leben als „wertlos“ erachte. 13 Die genaue Sequenz der Ereignisse ist anhand des Interviews von Aziz nicht mehr eindeutig zu rekonstruieren, insbesondere hinsichtlich der Frage, wer genau die Petition an Hitler richtete.14 Es scheint entweder eines der Elternteile oder der Onkel des Kindes gewesen zu sein, der sich an die KdF mit der Anfrage wandte, ob der Tod des Kindes beschleunigt werden könne: „Das war 1939 und wir waren kurz vor Beginn des Krieges“. Eines Tages, „es war Sommer und der Nachmittag war heiß“, wurde Herr Kressler aus dem Sägewerk gerufen, weil Brandt in Pomßen eingetroffen war, um sich das Kind anzusehen. In der Darstellung von Aziz erinnerte sich Herr Kressler über diesen Tag:

„Es war genau hier. Karl Brandt stand in der Nähe des Fensters. Er war groß und beeindruckend. Er schien den gesamten Raum auszufüllen. Er wollte sich nicht setzten. Er erklärte mir, daß der Führer ihn persönlich geschickt habe und daß der Fall meines Sohnes den Führer sehr interessierte. Der Führer wollte sich mit dem Problem beschäftigen von Menschen, die keine Zukunft mehr hatten - deren Leben wertlos war. Von da an würden wir nicht mehr an diesem schrecklichen Unglück zu leiden habe, da der Führer uns die Euthanasie unseres Sohnes bewilligt hatte. Später könnten wir andere Kinder haben, ansehnlich und gesund, auf die das Reich stolz sein könne.“15

Obwohl die Darstellung von Aziz nur mit größter Vorsicht für eine historische Analyse in Betracht gezogen werden darf, so ist es dennoch überraschend, inwieweit die Darstellung von Herrn Kresslers Erinnerung an die Ereignisse derjenigen von Brandt im Nürnberger Ärzteprozeß 1946/47 glich. Es ist selbstverständlich nicht auszuschließen, daß Aziz einfach die Zeugenaussage von Brandt im Rahmen seiner Dramatisierung der Ereignisse benutzt haben mag. Es stellt sich jedoch die Frage, ob es die Kressler Familie überhaupt gab und, falls dem so sei, ob es sich bei deren Kind um das sogenannte ‘Knauer Kind’ handelte? Hatte Aziz unter Umständen ein Pseudonym benutzt, um die Identität der Familie zu schützen? Wann genau hat sich der ‘Fall Knauer’ abgespielt?

Der Medizinhistoriker Udo Benzenhöfer hat vor kurzem den ‘Fall Knauer’ sowie die Darstellung von Aziz genauer untersucht.16 Er fand zum einen heraus, daß das Kind nicht ‘Knauer’ hieß, zum anderen, daß auch ‘Kressler’ nicht der wirkliche Name der Familie war. Es stellte sich in der Tat heraus, daß Aziz der Familie ein Pseudonym gegeben hatte, aber daß sie tatsächlich in Pomßen in der Nähe von Leipzig gelebt hatte. Zudem gelang es Benzenhöfer, das genaue Todesdatum des Kindes festzustellen: das Kind wurde nicht Ende 1938, sondern im Sommer 1939 getötet.

Benzenhöfer legt großen Wert darauf, den wirklichen Namen des Kindes herausgefunden zu haben. Gleichzeitig möchte er diesen Namen aber, offenbar wegen des deutschen Datenschutzgesetzes, nicht veröffentlichen. Seiner Meinung nach sollten Historiker in der Zukunft diesen Fall als ‘Kind K.’ bezeichnen, da der wesentliche Beitrag seiner Entdeckung in seinem faktischen Wert liege, nämlich, daß man jetzt mit Sicherheit davon ausgehen kann, daß es den „Fall Kind K. ... tatsächlich gab“.17 Obgleich dieser Ansatz verständlich und sicherlich sensibel in Hinblick auf die Gefühle der Eltern und Nachfahren des Kindes ist, scheint er doch die Persönlichkeit des Kindes selbst und das individuelle Leid des Jungen in gewisser Weise zu übersehen. Wir sollten in diesem Zusammenhang äußerst präzise sein. Es war der Wunsch der Eltern des Kindes, daß ihr Kind getötet wird. Nach Angabe der vorhandenen Quellen handelte es sich um Mitläufer, wenn nicht um aktive Sympathisanten des Nationalsozialismus, die ihr Kind als ‘unwertes Leben’ betrachteten und zusahen, daß es im Rahmen der nationalsozialistischen Rassenideologie getötet werden würde. Wenn wir dieses Kind als ‘Fall Kind K.’ bezeichnen, wie es Benzenhöfer vorschlägt, verleihen wir nicht nur der Geschichte des Kindes eine quasi „medizinisch-klinische Aura“, sondern stellen außerdem das Interesse nach Anonymität der Eltern über die Persönlichkeit und das Leiden eines der ersten Opfer des ‘Euthanasieprogrammes’. Das Begräbnisbuch der Evangelisch-Lutherischen Gemeinde in Pomßen gibt hinreichend Aufschluß über die Identität des Jungen. Wir möchten daher die Identität des Kindes und den sozial-historischen Zusammenhang, in dem es getötet wurde, offen legen.

Zwischen Januar und Oktober 1939 sind im Begräbnisbuch in Pomßen insgesamt sieben Sterbeeingänge vermerkt, wobei lediglich ein einziges Kind im Alter von fünf Monaten und fünf Tagen verstarb.18 Der Name des Kindes ist Gerhard Herbert Kretschmar. Er wurde am 20. Februar 1939 in dem sächsischen Dorf Pomßen geboren und verstarb am 25. Juli 1939 um 10 Uhr Vormittags.19 Als Todesursache wurde „Herzschwäche“ angegeben.20 Wir können davon ausgehen, daß es sich hierbei aller Wahrscheinlichkeit nach um eine vorgetäuschte Todesursache handelt. Eine der gebräuchlichsten Tötungsmethoden in der ‘Kindereuthanasie’ war die Vergabe von Medikamenten wie Luminal oder Morphium-Skopolamin und es ist anzunehmen, daß auch Gerhard Kretschmar vermutlich an den medizinischen Komplikationen solcher Medikamente verstarb.21 Brandt selbst bestätigte in einer der ersten umfassenden Untersuchungen zur ‘Euthanasie’ im Oktober 1945, daß den Eltern des Kindes bewußt eine falsche Todesursache mitgeteilt wurde: „Ich mußte nach Leizig gehen, wo ein Kind geboren war, dem zwei Beine und ein Arm oder zwei Arme und ein Bein fehlten. Der Vater hatte eine Petition an die Parteikanzlei gerichtet, daß diesem Kind ‘Euthanasie’ gewährt werden solle. Dann wurde der Familie gesagt, daß ihr Kind noch andere Schwächen habe, daß es außerdem an so einer Art Herzkrankheit litt, damit die Eltern nicht das Gefühl bekämen, sie seien verantwortlich für den Tod dieses Kindes.“22 Das Begräbnisbuch enthält zudem die Notiz: “1. Söhnlein des Landarbeiters Richard Herbert Kretschmar und s. Ehefrau Lina Sonja geb. Mathiek“.23 Herr Kretschmar und seine Frau lebten beide in Pomßen und waren protestantisch-lutherischen Glaubens.24 Mit dem geringen Einkommen eines Landarbeiter kann angenommen werden, daß die Familie tatsächlich arm war, wie der anonymiserte ‘Herr Kressler’ in der Darstellung von Aziz angab. Es kann auch angenommen werden, daß Brandt die Familie vermutlich auf dem Rückweg von Leipzig nach Berlin aufsuchte, da das Todesdatum mit der zeitlichen Darstellung des ‘Herrn Kressler’ von Brandts Besuch - „es war Sommer und der Nachmittag war heiß“ - im Jahr 1939 übereinstimmt. Vermutlich wird Brandt der Familie dabei mitgeteilt haben, daß Gerhard Kretschmar an einer ‘Herzschwäche’ verstorben sei. Am Freitag den 28. Juli 1939, drei Tage nach seinem Tod, wurde Gehard Kretschmar auf dem Friedhof in Pomßen beerdigt.

Das Todesdatum des Kindes im Juli 1939 als einen entscheidendenen Wendepunkt in dem Entscheidungsprozeß zur Ausführung des ‘Euthanasie-programmes’ zu werten erhält zusätzliches Gewicht, wenn wir die übergreifenden Planungen dieses Programmes in Betracht ziehen. Um solch ein reichsweites und systematisches Tötungsprogramm in die Wege zu leiten, waren umfangreiche Vorbereitungen nötig, beispielsweise mußten Anstaltsärzte und Beamte im Innenministerium informiert und entsprechende Mitarbeiter rekrutiert werden. Mit anderen Worten, der bürokratische Apparat mußte für eine solche Operation aufgebaut werden und auf ‘Abruf’ bereit sein. Genau dies scheint im Juli 1939 und in den Monaten davor geschehen zu sein. Seinen Nürnberger Untersuchungsbeamten berichtete Werner Heyde, einer der berüchtigtsten Tötungsärzte, daß er im Juli 1939 einen Telefonanruf erhielt und zu einer Konferenz in die KdF eingeladen wurde. 25 In diesem Treffen waren ungefähr zehn bis fünfzehn Psychiater aus allen Teilen Deutschlands anwesend. Sie wurden von den hauptverantwortlichen Organisatoren des Programmes (Brandt, Bouhler, Conti und Linden) darüber informiert, daß mit der Durchführung des ‘Euthanasieprogrammes’ demnächst begonnen werden sollte: „Es wurde uns gesagt, dass die Euthanasie an Geisteskranken praktisch verwirklicht werden sollte und wir wurden gebeten, uns als Sachverständige und Berater zur Verfügung zu stellen. Dieser Besprechung folgte eine Reihe von Besprechungen ab September 1939 (...) Bei der Besprechung im September oder Oktober 1939 wurde es mir sowie den anderen unbedingt klar, dass Philipp Bouhler sowie Karl Brandt die führenden Leiter des sogenannten Euthanasie-Programms waren“.26

Heydes Aussage im Ärzteprozeß bekräftigt die Annahme, daß es im Juli 1939 zu einer verstärkten Aktivität innerhalb der KdF hinsichtlich des Beginns des ‘Euthanasieprogrammes’ gekommen sein muß. Sie legt in gewisser Weise aber auch offen, daß die Vorbereitungen für das Programm auf der höchsten Entscheidungsebene des NS-Staates seit einigen Monaten am Laufen waren. Eine genaue Lesart der Aussagen einiger T-4 Mitarbeiter bestärkt diese Vermutung. Im Mai 1939 erzählte Brandt Hefelmann beispielsweise, daß Hitler ihn (Brandt) damit beauftragt habe, eine beratende Kommission einzurichten, die die Tötung der geisteskranken Kinder organisieren und überwachen würde. Aus Gründen der Geheimhaltung sollte der ‘Reichsausschuß zur wissenschaftlichen Erfassung von Erb- und anlagebedingten Leiden’ als Tarnung dienen.27 Zu dieser Kommission gehörten der Kinder- und Jugendpsychiater Hans Heinze, der Kinderarzt Ernst Wentzler, der Augenarzt Helmut Unger sowie Catel und Brandt.28 Unter der Annahme, daß einer der Verwandten des Kindes Gerhard Kretschmar kurz nach dessen Geburt im Februar 1939 die Petition an die KdF richtete, bekommt auch die zuvor erwähnte Aussage von Hefelmann im Jahre 1960 plötzlich eine andere Bedeutung. Was Hefelmann vermutlich mit seiner Aussage „Der vorerwähnte Fall ereignete sich ... in den ersten beiden Monaten des Jahres 1939“ meinte, war der Zeitpunkt, als die Angelegenheit das erste Mal die Aufmerksamkeit der KdF erweckte. Und dies kann tatsächlich in den ersten Monaten des Frühjahrs 1939 geschehen sein. Die Petition von Gerhards Verwandten, ihn ‘zu erlösen’, war natürlich nicht die einzige, die die KdF von deutschen Eltern seit 1933 erhielt, insbesondere nachdem die rassenhygienische Propaganda solche Kinder als ‘Ballastexistenzen’ im deutschen Volkskörper gebrandmarkt hatte und deren Ausmerzung befürwortete. Hefelmann berichtete beispielsweise, daß jeden Tag 2.000 Petitionen zu verschiedenen Themen die KdF erreichten; darunter auch solche, in denen um die “Erlösung“ von kranken Verwandten angefragt wurde.29 Es ist dennoch möglich, daß gerade Gerhard Kretschmars Fall die Aufmerksamkeit der Beamten in der KdF erweckte, weil Ihnen aufgrund der schweren geistigen und körperlichen Behinderungen des Jungen bewußt war, daß dieser Fall sehr gut als Präzedenzfall dienen könne.

Diese Auslegung der Ereignisse wird zusätzlich durch die Aussage des Mitarbeiters von Hefelmann in der KdF, Richard von Hegener, aus dem Jahre 1949 bekräftigt.30 Die Aussage ist von Bedeutung, da es sich bei von Hegener um einen der zwei Männer handelte, die offiziell mit Gnadengesuchen beauftragt waren. Das Verhör der Landeskriminalpolizei Schwerin fand nur wenige Jahre nach Kriegsende statt. Von Hegeners Erinnerungen waren daher noch relativ gut. Er spricht darin von einer verstärkten Aktivität in der KdF seit dem März 1939:

Schon etwa ein halbes Jahr vor Ausbruch des Krieges liefen immer öfter Gesuche von unheilbaren Kranken oder besonders schwer verletzten Menschen ein, die um Erlösung von ihren für sie unerträglichen Leiden baten. Diese Gesuche waren besonders tragisch, da auf Grund der bestehenden Gesetze ein Arzt solchen Wünschen nicht Rechnung tragen durfte. Da die Dienststelle, wie uns immer wieder vorgehalten wurde, auf Befehl Hitlers gerade solche Fälle bearbeiten sollte, die gesetzmäßig nicht zu lösen waren, fühlten sich Dr. Hefelmann und auch ich für verpflichtet, nach einiger Zeit eine Anzahl solcher Gesuche dem Leibarzt Hitlers, damals Oberarzt Dr. Brandt, vorzulegen und eine Entscheidung Hitlers einzuholen, was mit solchen Gesuchen geschehen solle. Dr. Brandt teilte bald darauf mit, das nach seinem Vortrag Hitler entschieden habe, derartigen Gesuchen stattzugeben, sofern von den behandelnden Arzt des Kranken als auch einer neu zu bildenden Ärztekommission die tatsächliche Unheilbarkeit des Leidens erwiesen sei.31

In der Initiative zur Kindereuthanasie kommt Brandt hiernach eine Schlüsselrolle zu. Nach Ansicht von Hegeners war es kein Mitarbeiter der KdF, sondern Brandt selbst der die Gnadengesuche der Eltern in Form eines “Vortrages“ an Hitler weiterleitete und der KdF anschließend die Entscheidung des Staatsoberhauptes mitteilte. Ein solcher Vortrag bot Brandt die Möglichkeit auf Hitler einzuwirken, indem er bestimmte Informationen wegließ beziehungsweise hinzufügte oder ausschmückte. Das Brandt durchaus gewillt war, Hitler für seine Interessen zu manipulieren ist durch die Quellen umfassend belegt.32 Was zudem auffällt, ist, daß von Hegener von mehreren Gesuchen spricht, die Brandt vorgelegt wurden, “um eine Entscheidung Hitlers einzuholen”.

Bei der Entschlußbildung für die Kindereuthanasie scheint es demnach eine Kette von Initiativen mit unterschiedlichen Motivkonstellationen gegeben zu haben. Diese Aneinanderreihung von Initiativen begann mit der Intention der Eltern, ihr Kind töten zu lassen. Diese wurde auf Catels Vorschlag als “Gnadengesuch“ an Hitlers KdF gerichtet. Dort löste dieses Gesuch einen entscheidenden Vorstoß durch die Mitarbeiter der KdF aus, die zu derartigen Petitionen eine Entscheidung Hitlers “herbeiführen“ wollten. Ein zentrales Moment in dieser Kette war schließlich der Vortrag von Brandt an Hitler. Die schwere des Falles Kretschmar ermöglichte es der KdF der Problematik die nötige Bedeutung zukommen zu lassen und Brandt dafür zu interessieren. Brandt wiederum nahm sich der Angelegenheit an. Während seines Vortrages gegenüber Hitler wird abermals der Fall Kretschmar eine hervorgehobene Rolle gespielt haben. Wann dieser Vortrag stattfand ist nicht bekannt. Falls er zwischen März und Mai 1939 stattfand, was mit den Aussagen der Beteiligten korrespondieren würde, wäre dahinter die Intention Brandts zu vermuten, sich eine Vormachtstellung im Bereich der Euthanasie zu einem äußerst günstigen Zeitpunkt sichern zu wollen. Nach dem Tod des Ärzteführers Gerhard Wagner Ende März 1939 war die NS-Gesundheitsführung von einem akuten Machtvakuum betroffen, in daß unterschiedliche Interessengruppen vorzudringen versuchten. Brandt und die KdF waren eines dieser Kräfte. Alle Beteiligten an der Entschlußbildung, einschließlich Hitler, erkannten sofort, daß sich der Fall des Kindes Gerhard Kretschmar wie kein anderer zuvor für ihre unterschiedlichen machtpolitischen und ideologischen Zielsetzungen instrumentalisieren ließ.

Zu den Ausagen der Mitarbeiter des Euthanasieprogramms in den Nachkriegsprozessen, die den Zeitpunkt des sogenannten “Knauer Kindes“ auf Ende 1938 beziehungsweise Anfang 1939 legen, ist folgendes zu bemerken: Nur wenige Personen waren mit der Tötung des Kindes “direkt” befaßt (Brandt, Catel, Ärzte in Leipzig). Die meisten der Nachkriegsaussagen basieren auf Informationen aus zweiter Hand. Selbst von Hegener wird viele seiner Informationen von Brandt bekommen haben. Ferner macht die "Erinnerung" der Mitarbeiter der KdF, daß der Fall sich im Frühjahr 1939 ereignet habe, aus deren Perspektive Sinn. Dies war der Zeitpunkt, als das Gesuch der Eltern die KdF vermutlich erreichte. Es wird bei den Beteiligten (insbesondere bei Angestellten einer Behörde, die einen neuen "Aktenvorgang" eröffnen) die "Erinnerung" hinterlassen haben, der Fall hätte sich zum Jahresbeginn 1939 abgespielt. Damit war also nicht die Tötung des Kindes gemeint, sondern der Zeitpunkt an dem die Petition der Eltern die KdF erreichte und diskutiert wurde. Der dritten Aspekt bezieht sich auf die Aussagen der Beteiligten selbst, die zum Teil erst zehn bis fünfzehn Jahre nach dem Ereignis gemacht wurden. Eine leicht ungenaue Aussage, gekoppelt mit Informationen aus zweiter Hand, wird aller Wahrscheinlichkeit nach zu einem leicht verschobenen Bild in den Nachkriegsakten und somit in der Geschichtswissenschaft geführt haben.

Neben diesen Details zu der ersten von Hitler persönlich genehmigten Euthanasietötung ist der Zeitpunkt, an dem sie ausgeführt wurde, von übergeordneter historischer Relevanz. Seine Bedeutung liegt darin, daß das ‘Euthanasieprogramm’ wesentlich näher an den Ausbruch des Krieges heranrückt und sich damit nicht nur die Chronologie der Ereignisse ändert, sondern auch die Geschwindigkeit, mit der das Programm zur Ermordung von behinderten Kindern in die Praxis umgesetzt wurde. Niemand bestreitet, daß die Tötung behinderter Kinder und Erwachsener ein integraler Bestandteil der NS-Ideologie seit den 20er Jahren war, daß Pläne und Kommissionen eingerichtet worden waren und daß Hitler seinem engsten Kreis die Absicht eines solchen Tötungsprogrammes zwischen 1933 und 1935 anvertraut hatte. Aber es besteht ein wesentlicher Unterschied zwischen der Planung von Ideen und deren Propagierung und der praktischen Durchführung einer solchen Operation. Die zeitliche Verschiebung von sechs bis acht Monaten in der Chronologie des ‘Euthanasieprogrammes’ kann insofern von großer Bedeutung sein. Durch eine genaue Kenntnis des zeitlichen Ablaufes können wir zu einem besseren Verständnis darüber gelangen, wie das NS-Regime seine mörderischen Planungen in die Praxis umsetzte.

Im Zusammenhang der Tötung von Gerhard Kretschmar zeichnet sich das folgende Bild ab: Etwa zur gleichen Zeit, als das Kind Ende Juli getötet worden war, fanden in der KdF vorbereitende Gespräche über die Erwachseneneuthanasie statt. Auf diesen Konferenzen wurden ausgewählte Psychiater und Ordinarien über die anstehende Durchführung des Programmes eingehend informiert. Nur ein einziger, Professor Ewald aus Göttingen, lehnte die Mitarbeit ab und erklärte er, daß er an einer solchen Aktion nicht mitwirken könne.33 Bereits drei Wochen nach Gerhards Tod, führt der ‘Reichsausschuß zur wissenschaftlichen Erfassung von Erb- und anlagebedingten Leiden’ am 18. August 1939 die obligatorische und ‘streng vertrauliche’ Registrierung aller schwer behinderten Neugeborenen ein. Damit hatte die systematische Erfassung von potentiellen Euthanasieopfern begonnen. Leitende Ärzte, Hebammen und Geburtshelfer waren aufgefordert, alle Fälle von ‘Idiotie’, ‘Mongolismus’, Mikrocephalie, Hydrocephalus, Mißbildungen jeder Art, besonders das Fehlen von Gliedmaßen (wie bei Gehard Kretschmar), schwere Spaltbildungen des Kopfes und der Wirbelsäule oder Lähmungen (einschließlich spastischer Lähmungen) den örtlichen Gesundheitsämtern zu melden.34 Die Entscheidung, ob ein behindertes Kind getötet werden sollte, wurde von drei Sachverständigen getroffen, von denen mindestens einer direkt in den Fall Gerhard Kretschmar involviert gewesen war: Professor Catel. Die anderen beiden ‘Experten’ waren Hans Heinze aus der Anstalt Brandenburg-Görden und der Kinderarzt Ernst Wentzler, der als Direktor einer Privatklinik in Berlin-Frohnau arbeitete.35

Die Aussage von Richard von Hegener vom März 1949 weist außerdem auf die parallele Verschränkung zwischen dem Beginn der Kindereuthanasie mit der Entschlußbildung zur Erwachseneneuthanasie hin. Wie zuvor erwähnt hatte Hitler der KdF den Auftrag erteilt eine “Ärztekommission” zu bilden, die zusammen mit den behandelnden Arzt die angebliche Unheilbarkeit der Kranken feststellen sollte:

Es wurde daher eine Anzahl Ärzte in die Reichskanzlei bestellt mit denen über dieses Thema ausführlich Rücksprache genommen wurde. Soweit ich mich entsinne, haben fast sämtliche der zu Rate gezogenen Ärzte aus vollster Überzeugung diesem Problem zugestimmt und es begrüßt, dass endlich einmal praktisch dem Arzt Gelegenheit gegeben wurde, auch in solchen Fällen ein wirklicher Helfer der Menschheit zu sein und den Gnadentod, d.h. Euthanasie, gewähren zu können ... Aus der oben genannten Tätigkeit entwickelte sich nunmehr, soweit ich mich entsinne, auf Anregung eines der Ärzte der Kommission, die sogenannte Geisteskrankenaktion. Es wurde die Frage aufgeworfen, ob es zu verantworten wäre, gerade jetzt, während des Krieges, besonders schön gelegene und eingerichtete Heil - und Pflegeanstalten zur Aufbewahrung unheilbarer Kranker zu verwenden, während vielleicht zahlreiche verletzte Frontkämpfer notdürftig in Hilfslazaretten und Baracken untergebracht werden müssen. 36

Auch diesmal kommt Brandt eine wesentliche Funktion in der Entschlußbildung zu. Auf die Nachfrage der Kriminalbeamten “welche Kreise“ innerhalb der Reichskanzlei diese Frage aufwarfen, antwortete von Hegener das “dieser Gedanke zweifellos von Dr. Brandt“ ausgegangen sei, “der ja in allen ärztlichen Fragen innerhalb der Reichskanzlei zuständig war“.37 Gleichzeitig muß hier das Argument in Betracht gezogen werden, daß von Hegener unter Umständen die Gesamtschuld auf Brandt abzuschieben versuchte. Nur zwei Jahre zuvor war dieser im Nürnberger Ärzteprozeß als hauptverantwortlich für das Euthanasieprogramm verurteilt und im Juni 1948 hingerichtet worden.

Falls sich die zeitliche Präzisierung der Ereignisse von der Tötung des ersten Kindes erhärten lassen, würde dies auch den engeren Zusammenhang offenlegen zwischen der Einführung der ‘Kindereuthanasie’ und der Ermordung von Erwachsenen und Jugendlichen im Rahmen der ‘Aktion T-4’. Beide Tötungsprogramme sind weder konzeptionell, noch ideologisch voneinander zu trennen. Statt der bislang anhängigen Vorstellung einer relativ lang andauernden und konstant verlaufenden Entwicklungsphase, scheint es im Rahmen der Tötung von Gerhard Kretschmar zu einem erheblicher Dynamisierungsschub hinsichtlich einer parallelen Entschlußbildung zur Tötung unterschiedlicher Patientengruppen gekommen zu sein.38 Die Überlegung einer kurzen “aktiven Planungsphase” von zwei bis drei Monaten vor und nach Ausbruch des Krieges ist dabei von der Forschung in seiner Wechselbeziehung zur Innen- und Außenpolitik des Regimes noch nicht umfassend analysiert und in Beziehung gesetzt worden. Dies kann auch hier nur in groben Zügen geschehen. Vier Aspekte erscheinen dabei von besonderer Bedeutung:

Zum einen kann das Aufgreifen des Falles Kretschmar durch die KdF im Frühjahr 1939 zur unmittelbare Vorgeschichte des Zweiten Weltkrieges in Beziehung gesetzt werden. Spätestens im April (“Fall Weiß“ vom 11.4.1939) entschloß sich der Diktator einen militärischen Konflikt als einen ersten Schritt zur “Arrondierung des Lebensraumes im Osten und [zur] Sicherstellung der Ernährung“ bereits im Herbst des Jahres zu wagen. Ein Krieg mit den Westmächten war dabei bereits fest einkalkuliert. Ende Mai teilte er seinen führenden Militärs mit, daß mit einer Wiederholung der Tschechischen Affäre nicht zu rechnen sei und es Krieg geben würde. Gleichzeitig finden zu diesem Zeitpunkt aller Wahrscheinlichkeit nach die entscheidenen Gespräche zwischen Hitler und seinem Begleitarzt Brandt zur Kindereuthanasie statt. Durch den Entschluß zum Krieg war es aus der Sicht Hitlers nun ebenfalls notwendig geworden, daß die Planungen für ein Euthanasieprogramm in eine aktive Phase treten mußten.

Zum zweiten entstand durch den überraschenden Tod des Ärzteführers Gerhard Wagner am 25 März 1939 ein plötzliches Machtvakuum an der Spitze des NS-Gesundheitswesens. Dies führte zu einer Reihe von Spannungen um die mittel- und langfristige Vorherrschaft im Bereich der deutschen Medizinalverwaltung. Als Nachfolger und “Reichsärzteführer“ wurde der Staatssekretär im Innenministerium Leonardo Conti ernannt, dessen machtpolitischer Einfluß jedoch von Anfang an aufgrund seiner mangelnder Nähe zur NS-Führungsspitze beschränkt blieb.39 Dies ermöglichte es ambitionierten Kreisen in der KdF einen Führungsanspruch in dem zu erwartenden Euthanasieprogramm zu beanspruchen.40

Zum dritten eignete sich für Hitler der Fall des Kindes im Frühjahr 1939 dazu die allgemeine Stimmung und Reaktion der Ärzte durch seinen Begleitarzt Brandt informell aussondieren zu lassen. Derartige “Sonderaufgaben“ waren für Hitlers Begleitarzt schon seit Jahren keine Besonderheit mehr. Seit Anfang 1937 war er als “medizinischer Experte“ mit den Planungen zur Reichshauptstadt durch seinen Freund Albert Speer befaßt.41 Brandts Auftrag ähnelte zudem in großen Zügen dem “Fall Brehmer“ vom Sommer 1936, wo er Hitler in der Funktion eines “Troubleshooter” über die betrügerischen Arbeiten eines Nürnberger Krebsforschers berichtet hatte.42 Erst danach hatte sich Hitler mit den zuständigen Ministerien in Verbindung gesetzt und eine offizielle Untersuchung durchführen lassen, obgleich er das Ergebnis bereits kannte. Informelle Voruntersuchungen bildeten eines der Machtinstrumente, die Hitler dazu benutzte, die etablierten Reichsbehörden auszumanövrieren und sie sich gefügig zu machen. Die Tötung des Kindes Gerhard Kretschmar als ein Präzedenzfall gab Hitler zudem Auskunft darüber, ob das Programm unter Umständen auch in informeller Weise durchgeführt werden konnte, falls sich der bürokratisch Apparat während des Krieges aus seiner Sicht als zu inflexibel erweisen sollte. Als die Tötung wenige Wochen vor Kriegsbeginn im Sommer 1939 geschah, war allen Beteiligten klar, daß dies ohne weiteres möglich sein könnte.

Zum vierten scheint bei der Entschlußbildung des Diktators in Fragen der Vernichtungs- und Rassenpolitik der sich anbahnende außenpolitische Erfolg (oder der außenpolitische Mißerfolg) eine nicht zu unterschätzende Rolle gespielt zu haben. Dieser letzte Aspekt soll hier nur als eine These vorgestellt werden, die es noch zu verifizieren beziehungsweise falsifizieren gilt. Einen ersten Vorstoß das Euthanasieprogramm Mithilfe eines Gesetzes in die Praxis umzusetzen unternahm Hitler Mitte oder Ende September 1939 während einer Konferenz in Zoppot, in der Nähe von Danzig, kurz bevor Polen kapitulierte.43 Ein zweiter Versuch das Euthanasieprogramm auf quasi “legale“ Weise durchführen zu lassen fand kurz vor der militärischen Kapitulation Frankreichs Ende Mai 1940 statt, als die Ministerialbürokratie abermals in die Verhandlungen miteingeschaltet wurde und sie sich wiederum als für Hitler zu träge und wenig risikofreudig erwies.44 Gleichzeitig wurden zu diesem Zeitpunkt entscheidende Weichenstellungen für die Vernichtung der europäischen Juden getroffen.45 Zudem scheint der Kriegseintritt der Vereinigten Staaten von Amerika im Dezember 1941 als außenpolitischer Mißerfolg von Bedeutung innerhalb der Entschlußbildung zur Entlösung gewesen zu sein.46 Inwieweit ein solch übergreifender Zusammenhang herausgearbeitet werden kann, werden zukünftige Arbeiten noch zeigen müssen.

Teilnehmer der Führerkonferenz zur Euthanasie im September 1939 waren der Leiter der Reichskanzlei, Heinrich Lammers, der Reichsärzteführer Leonardo Conti sowie Hitlers Sekretär und Chef der Parteikanzlei, Martin Bormann. Es ist anzunehmen das die Besprechung vermutlich in Hitlers mobilem Befehlszug “Adler“ stattfand. Nach Aussage von Lammers war es das erste Mal, daß Hitler in seiner Gegenwart die Frage der Euthanasie diskutierte. Hitler war der Meinung, daß man “lebensunwertes Leben“ gewisser Geisteskranker durch Gnadentod beseitigen solle, um sie von ihren Qualen zu erlösen. Als Beispiel dienten ihm jene Kranken, die sich ständig selbst beschmutzten und ihren eigenen “Exkremente in den Mund nahmen als seien sie Nahrung“. Solche Kranken sollten durch den Tod “von ihren Leiden befreit werden“. Um seiner Argumentation Nachdruck zu verleihen, machte Hitler darauf aufmerksam, daß als praktischer Nebeneffekt Gebäude sowie Ärzte- und Pflegepersonal freigesetzt werden würden.47 Diese würden während des Krieges dringend benötigt. In wesentlichen Teilen stellte der Vortrag Hitlers eine Rekapitulation der Argumentation von Binding und Hoche aus dem Jahre 1920 dar.48 Conti wurde mit der Durchführung des Programmes beauftragt, wobei er sich der Unterstützung der Reichskanzlei bedienen sollte.

Gänzlich unvorbereitet machte Lammers lediglich in allgemeiner Art und Weise auf die juristischen, innen- und außenpolitischen sowie auf die ethischen und religiösen Probleme aufmerksam und betonte die Notwendigkeit einer längeren Studienphase, für die der Krieg ungeeignet sei. Da Lammers die Angelegenheit als “außerordentlich heikel“ betrachtete, riet er Hitler dazu das Programm auf die Zeit nach dem Krieg zu verschieben, was dieser jedoch ablehnte. Kurze Zeit nach der Konferenz fertigte Lammers einen Gesetzentwurf an, der verschiedene Rechtsgarantien für die betroffenen Personengruppen sowie für deren Angehörige enthalten sollte. Zur einer Diskussion dieses Entwurfes kam es aber nicht mehr.49 Wenige Wochen nach der Konferenz entzog Hitler der Ministerialbürokratie den Auftrag wieder und übertrug die informelle und geheime Durchführung des Euthanasieprogrammes seinem Begleitarzt, Karl Brandt, und dem Leiter der KdF, Philipp Bouhler. Kurz nach der Beendigung des Polenfeldzuges wurde Brandt im Oktober auf den Obersalzberg zu Hitler befohlen, wo nach Aussage von Brandt das folgende Gespräch stattfand:

„Auf Grund eines mir nicht mehr klar erinnerlichen Vorgan[g]s wurde ich zu ihm gerufen, und er teilte mir mit, dass wegen eine Unterlage, die er von Herrn Reichsleiter Bouhler erhalten hatte, er nun eine bestimmte Lösung in dieser Frage Euthanasie durchführen wolle. Er gab mir dabei allgemeine Richtlinien darüber, was er sich darunter vorstellte; es handelte sich im Grundsaetzlichen darum, Geisteskranke, die an sich in einem solchen Zustand ihrer Krankheit sind, dass sie selbst [k]einen eigenen bewussten Anteil mehr am Leben nahmen, solchen Menschen durch den Tod eine Erloesung zu geben. Es sind allgemeine Hinweise ueber Eingaben usw., die er selbst erhalten hatte noch gefolgt, und er wies mich an, mich mit Herrn Bouhler selbst deswegen in Verbindung zu setzen. Ich habe das an demselben Tage auch telefonisch getan und habe ueber meine Besprechung mit Bouhler Hitler noch unterrichtet.“ 50

Von dem, was wir über Hitler und seiner personalisierten Herrschaftstruktur, seiner informellen Entscheidungsfindung und seiner tiefen Abneigung, sich schriftlich festzulegen, wissen, erscheint die Aussage von Brandt als durchaus glaubwürdig. Hitler bevorzugte es, seinen Dienern lediglich die wesentlichen Eckpunkte seiner Wünsche zu offenbaren und Ihnen eine ungefähre Idee davon zu geben, wie er sich bestimmte politische Maßnahmen vorstellte. Er praktizierte demnach eine Politik, die im Geheimdientjargon als ‘plausible deniability’ bezeichnet wird: Hitler hielt sich nach Möglichkeit alle Türen offen und konnte gegebenenfalls seinen eigene Involvierung ‘glaubwürdig’ abstreiten und anderen die Schuld zuweisen. In seiner kürzlich erschienen, beeindruckenden Hitler-Biographie hat der englische Historiker Ian Kershaw ferner die These aufgestellt, daß zu einem der wesentlichen dynamischen Faktoren des NS-Regimes die Tendenz in der deutsche Bevölkerung gehörte „auf den Führer zuzuarbeiten“.51 Das heißt, daß sie versuchte, diejenigen Ideen Hitlers zu verwirklichen, von denen sie annahm, sie seien in dem Interesse des Führers. Dazu gehörte jenes Konglomerat rassenideologischer und geopolitischer Ideen, die Hitler in großen Zügen in Mein Kampf vorgezeichnet hatte.

Das hier vorgestellte Material ändert den zeitlichen Ablauf der Ereignisse hinsichtlich der Einführung der Kindereuthanasie. Es verleiht außerdem dem Argument Gewicht, daß bestimmte Maßnahmen des NS-Regimes genau dann ein- bzw. durchgeführt wurden, als die allgemeine innen- und außenpolitische Lage mit der intendierten rassenideologischen Politik korrespondierte. Nationalsozialistische Maßnahmen wurden oftmals dann durchgeführt, wenn die allgemeine Situation den Erfolg der spezifischen Operation versprach und das NS-Regime mit einem möglichst geringen Widerstand rechnen konnte. Die zeitliche Durchführung des ‘Euthanasieprogrammes’ war außerdem seit spätestens Mitte der 30er Jahre auf einen zukünftigen Krieg hin ausgerichtet. Diese Verbindung bestand nicht nur deshalb, weil das Regime während eines Krieges mit einer möglichst schwachen Opposition aus den Reihen der Kirchen oder der Bevölkerung rechnen konnte, sondern weil die Einbindung des ‘Euthanasieprogrammes’ in den Krieg der Operation eine übergreifende rassenideologische Legitimation verschaffte. Bereits 1935 hatte der ‘elder statesman’ und Mitbegründer der deutschen Rassenhygiene, Alfred Ploetz, Herausgeber des Archiv für Rassen- und Gesellschaftsbiologie, in Berlin einen Vortrag über ‘Rassenhygiene und Krieg’ gehalten. Darin hob Ploetz hervor, daß während des Krieges die negative Auslese, beispielsweise durch den Tod von Tausenden von ‘rassisch wertvollen’ Soldaten, durch die ‘Eliminierung’ von ‘rassisch minderwertigen’ Erbgutes ausbalanciert werden müßte: „Direkt rassenhygienisch müßten wir uns bestreben, die kontraselektorische Wirkung eines Krieges durch Erhöhung der Ausmerzungsquote wettzumachen.“52 Hitler war sich selbstverständlich über diesen rassenideologischen Hintergrund bewußt und hatte ihn vermutlich seit Jahren verinnerlicht. Kurz vor Ausbruch des Krieges war somit für Hitler und maßgebliche NS-Entscheidungsträger der ‘richtige’ ideologische und politische Zeitpunkt zur Durchführung des ‘Euthanasieprogrammes’ gekommen. Die Petition der Eltern von Gerhard Herbert Kretschmar kam Hitler insofern mehr als gelegen. Sie ermöglichte es ihm, einen Präzedenzfall zu inszenieren, der ihm eine medizinisch-ethische sowie ideologische Legitimation für seine mörderischen Politik verschaffen sollte. In seiner Politik, die er während der 20er Jahre formuliert hatte, blieb Hitler Zeit seines Lebens überraschend konsequent, von dem Moment der Machtübernahme im Jahre 1933 bis zu seinem Selbstmord unter dem Bunker der Reichskanzlei im April 1945.

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Biographische Notiz
Ulf Schmidt, D.Phil. (Oxon.), Historiker an der Wellcome Unit for the History of Medicine an der Universität Oxford. Wellcome Research Fellow und Senior Associate des St Antony’s College, Oxford. Forschungsschwerpunkte sind Europäische und Deutsche Medizin- und Filmgeschichte im 19. und 20. Jahrhundert, insbesondere die Entwicklung der Eugenik und der Medizinethik sowie die Geschichte des Nürnberger Kodex. Derzeitiges Wellcome Trust Forschungsprojekt: ‘Medical Ethics and Post-War Justice: Dr Leo Alexander and the Nuremberg Medical Trial, 1930-1950’. Aktuelle Publikationen: Schmidt, Ulf, Medical Films, Ethics and Euthanasia in Nazi Germany. Husum 2000; ders., ‘Reassessing the Beginning of the “Euthanasia’ Programme“’, German History, 17 (1999), No.4, 541-548; ders., ‘Die Angeklagten Fritz Fischer, Hans W. Romberg und Karl Brandt aus der Sicht des medizinischen Sachverständigen Leo Alexander’, in Vernichten und Heilen: Der Nürnberger Ärzteprozeß und seine Folgen, hrsg. von Dörner, K, Ebbinghaus, A. (Berlin, 2001), pp. 374-404; ders., ‘Sozialhygienische Filme und Propaganda in der Weimarer Republik’, in Jasbinski, D. (ed.), Public Health & Public Opinion (Westdeutscher Verlag, 2000), pp. 1-29.

Quelle: http://www.kent.ac.uk/history/staff/material/schmidt/knauer.doc