#6 December 2006

Ein Kind erhält mit seiner Geburt einen bestimmten Familiennamen als Geburtsnamen.

Der Geburtsname kann nicht frei gewählt werden, sondern knüpft an einen Namen an.

Es ist, um die späteren Änderungsmöglichkeiten zu durchschauen, besonders wichtig, diese Anknüpfung zu kennen.

Denn je nachdem, an welchen Namen sich der des Kindes anknüpft, sind spätere Änderungen der familienrechtlichen Verhältnisse von Bedeutung oder nicht. Insgesamt gibt es vier verschiedene Anknüpfungen, nämlich an:

1. den (gemeinsamen) Ehenamen der Eltern
2. den Familiennamen der Mutter
3. den Familiennamen des Vaters
4. in bestimmten, exzeptionellen Fällen den Namen einer inzwischen für das Kind fremden Person (freischwebender Name)

Quelle
http://www.finanzxl.de/lexikon/Kind_Geburtsname.html

Deutsches Recht
http://dejure.org/gesetze/BGB/1616.html


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